Die
Kommission hat in erster Linie eine Funktion der verfassungsrechtlichen Beratung und Unterstützung, als "Begleiter" der Verfassungsgebung,
wobei sie Verfassungs- und verfassungsnahe Texte der Staaten,
meistens auf deren eigene Initiative, begutachtet.
Wenn die
Kommission eine Anfrage für ein Gutachten zu einem solchen Text erhält, ernennt
sie Berichterstatter, die individuelle Einzelgutachten erstellen und diese gegebenenfalls mit den
Redaktoren des
Textes diskutieren. Auf Basis dieser Einzelgutachten verabschiedet die Kommission sodann ihr
Gesamtgutachten zu dem Text
bei einer ihrer Plenarsitzungen in Venedig.
Die Kommission wird im Normalfall mit
Verfassungs- oder Gesetzsentwürfen befasst und nicht mit schon in Kraft getretenen Texten, deren Änderung
viel schwieriger ist.
Die Einbeziehung der Kommission in die verschiedenen Phasen der Ausarbeitung eines Verfassungs- oder Gesetzestextes vereinfacht
die Berücksichtigung ihrer Empfehlungen auf der Basis von konstruktiver
Zusammenarbeit, wie es die Beispiele Albaniens
und der Ukraine,
zeigen.
So hat die Venedig-Kommission im Jahre 2002 auf Anfrage des Premierministers Luxemburgs
Berichterstatter beauftragt verschiedene Gesetzesentwürfe zu begutachten.
Im Februar 2002 hat der Präsident des georgischen Parlaments
die Kommission aufgefordert, ein Gutachten zu einem Entwurf einer
Verfassungsänderung Georgiens abzugeben.
Die
Kommission kann allerdings auch von einem der Organe des Europarates
(Parlamentarische Versammlung, Ministerkomitee, Kongress der Gemeinden
und Regionen oder Generalsekretär) sowie von einer internationalen
Organisation mit einem Gutachten beauftragt werden. So wurden im Rahmen
der Beitrittsverfahren Russlands und der Ukraine auf Antrag des Ministerkomitees
bzw. der Parlamentarischen Versammlung Gutachten zu den Verfassungen dieser
Länder erstellt.
Ebenfalls auf Antrag der Parlamentarischen Versammlung hat die
Kommission im Jahre 2002 auch untersucht, auf welche Gruppen in Belgien das Rahmenübereinkommen
zum Schutz der nationalen Minderheiten Anwendung finden kann.
Die Venedig-Kommission wird zur Lösung von ethnopolitischen
Konflikte beigezogen. Dabei arbeitet die
Kommission normalerweise in eng anderen internationalen Organisationen wie der Europäischen
Union, der OSZE oder dem Büro des Hohen
Vertreters in Bosnien und Herzegowina zusammen. So wurde die Kommission in die Suche einer Lösung im Konflikt um Transnistrien in Moldawien einbezogen. Die Kommission hat auch eine wichtige Rolle
bei der Entwicklung und der Auslegung des Verfassungsrechts in Bosnien-Herzegowina gespielt.
Die Zusammenarbeit mit Südafrika ist ein Beispiel dafür, dass die
Venedig-Kommission ihre Aktivität auch über die Grenzen des
europäischen Kontinents hinaus
entfaltet.
Auch wenn
ihre Gutachten meist bei der Ausarbeitung des Endtextes befolgt
werden, verfolgt die Venedig-Kommission nicht das Ziel, eine
Lösung aufzudrängen, sondern arbeitet mittels Meinungsaustausch und Dialog.