Seit
ihrer Gründung war die Venedig-Kommission im Wahlbereich aktiv,
insbesondere durch die Verabschiedung der Ansichten zu Entwürfen
von Wahlgesetzen.
Die Kommission hat ebenfalls selbst an der Redaktion von Texten
zu Gesetzen im Wahlbereich teilgenommen.
Albanien
ist eines der typischen Beispiele in dem die Kommission am Redaktionsvorgang
der Wahlgesetzgebung 1997, 2000 und 2003 im Rahmen des albanischen
Wahlausschusses teilgenommen hat.
Die Kommission wurde sogar im Jahre 1997 beauftragt, einen ersten
Entwurf eines Wahlgesetzes für Bosnien-Herzegowina zu verfassen.
Die
Kommission arbeitet außerdem eng mit dem Büro der Demokratischen
Institutionen und der Menschenrechte (BIDDH) des OSZE zusammen, mit dem sie
gemeinsame Gutachten verfasst hat (zuletzt für den Wahlkodex
von Aserbaidschan).
Unter
den Staaten, die regelmäßig mit der Kommission im Wahlbereich
mitgearbeitet haben, kann man insbesondere Albanien, Armenien, Aserbaidschan
und die Ukraine erwähnen. Die Kommission war unregelmäßiger in zahlreichen
anderen Staaten aktiv, wie zum Beispiel in den Schweizer Kantonen.
Seit 2002 ist die Rolle der Venedig-Kommission im Wahlbereich
durch die Schaffung des Rates für demokratische Wahlen bestätigt worden.
Außerdem verwirklichen sich ihre Aktivitäten durch Seminare, Bildungswerkstätten
und Unterstützungsaufgaben. Um eine Stabilität des Rechts
im Wahlbereich anzubieten und so die
Konstruktion des europäischen Wahlerbes zu begünstigen,
haben die Venedig-Kommission und der Rat für Demokratische
Wahlen Wahlgrundsätze aufgestellt, besonders indem sie ein
Verhaltenskodex für Wahlen;
ausgearbeitet haben; weitere Referenzdokumente
werden diesen Kodex vervollständigen.
Der
Rat für demokratische Wahlen setzt sich aus Vertretern der
Venedig-Kommission, der Parlamentarischen Versammlung und des Kongresses
der Gemeinden und Regionen Europas zusammen. Er hat ebenfalls das
Europäische Parlament, die Europäische Kommission, das
Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte
und die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie die Vereinigung der mittel-
und osteuropäischen Wahlorganisationen (ACEEEO) eingeladen,
sich als Beobachter an seinen Arbeiten zu beteiligen.
Unter
anderen Aktivitäten arbeitet der Rat für demokratische
Wahlen auf Basis der Beobachtungsberichte der Versammlung und des
Kongresses Ansichten und Empfehlungen aus, die sich auf die möglichen
Verbesserungen an der Wahlgesetzgebung und an der Wahlverwaltung
in dem einen oder anderen Staat beziehen.
Diese Berichte sind also ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen
der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress als Wahlbeobachterorgane
einerseits, und der Venedig-Kommission andererseits, als rechtliche
Gutachteninstanz.
Die
laufenden Arbeiten des Rates für demokratische Wahlen betreffen
auch allgemeine Themen wie die Wahlsysteme, die elektronische Wahl
und die Auslandswahl, ebenso wie die Erschaffung einer Datenbank,
die insbesondere die Wahlgesetzgebung der Mitgliedstaaten des Europarats
umfasst.
Die
Kommission hat ebenfalls Fragen allgemeinen Charakters im Wahlbereich
untersucht; sie organisiert außerdem Bildungsseminare. Schließlich
gewährleistet sie vor Ort Unterstützungsaufgaben.
Unter
anderen Seminaren hat die Kommission in Sarajevo im April 1998 ein
Seminar zu den neuen Tendenzen des Wahlrechts im großen Europa
organisiert.
Dieses Seminar hat in einem Staat stattgefunden, wo die Wahlfrage
von brennender Aktualität war. Ohne die Vielfalt der nationalen
Erfahrungen zu leugnen hat er den Nachdruck sowohl auf die Grundprinzipien
des Wahlrechts - die Garantie eines allgemeinen Wahlrechts, gleich,
frei, geheim und unmittelbar - als auch auf ihre Umsetzung insbesondere
bei der Erfassung der Wähler und in der Bestimmung der Zusammensetzung
der Wahlausschüsse gelegt.
Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Minderheiten, hat die Kommission
ein Dokument über "
Wahlrecht und nationale Minderheiten” angenommen. Dieses handelt von der Teilnahme der Minderheiten am öffentlichen
Leben, an den Wahlen.
Dieser Text hebt hervor, dass wenige Staaten spezifische Regeln
zur Vertretung der Minderheiten in den gewählten Organen
und besonders in den nationalen Parlamenten vorsehen. Dies impliziert also,
dass man sich mit allgemeineren Fragen des Wahlrechts und insbesondere
mit Fragen über den Einfluss der Wahlsysteme auf die Vertretung
der politischen Fraktionen befassen muss.
-
die Wahlabteilung
- die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Wahlausschüsse
- Wahltag: die Kandidaten, die Wähler, die Vertreter der politischen
Parteien und die Beobachter
- die Stimmenauszählung und die Verkündung der Ergebnisse.
Das
Seminar ist durch eine praktische Übung zum Wahlverlauf abgeschlossen
worden.
Dieser
Workshop ist der Zweite, der von der Venedig-Kommission
organisiert wurde (der Erste hat in Armenien im Mai 2003 stattgefunden),
und wurde vor den albanischen Lokalwahlen vom 12. Oktober 2003
durchgeführt.
Solche Werkstätten finden in der Vorwahlperiode statt und zielen
darauf ab, die Rechtsfragen, die sich bei den Wahlen stellen, konkret
zu behandeln. Solche Werkstätten haben ebenfalls in Armenien,
in Aserbaidschan und in Georgien stattgefunden.
Andere
Wahlaktivität in Entwicklung: die Unterstützungsaufgaben
bei verschiedenen nationalen Instanzen. Somit hat die Venedig-Kommission
im Mai 2003 den Verfassungsgerichtshof von Armenien im Rahmen der
Wahlstreitsache unterstützt, die am Tag nach den Präsidentschaftswahlen
vom 19. Februar und 5. Mai 2003 entstanden ist. Anderes Beispiel:
die Kommission hat den zentralen Wahlausschuss von Georgien im Rahmen
der Parlamentswahlen vom 2. November 2003 sowie bei den vorgezogenen
Parlamentswahlen im Januar 2004 unterstützt.
VERHALTENSKODEX
FÜR WAHLEN
Die
erste Aufgabe des Rates für demokratische Wahlen hat darin
bestanden, einen Verhaltenskodex im Wahlbereich anzunehmen. Dieses
Dokument enthält die Normen des europäischen Wahlerbes.
Diese
Normen sind zuerst die klassischen Verfassungsgrundsätze des
Wahlrechts: das allgemeine Wahlrecht, gleich, frei, geheim und unmittelbar
sowie die Periodizität der Wahlen.
Das Dokument enthält ebenfalls die Rahmenbedingungen, die für
ihre Umsetzung notwendig sind, wie die Wahrung der Grundrechte,
die Stabilität des Wahlrechts und die Verfahrensgarantien für
die Organisation des Wahlganges durch ein unparteiisches Organ und
die Existenz eines Systems für Rückgriffe und wirksame
Beobachtung.
Der
Rat für demokratische Wahlen und die Venedig-Kommission, sowie
die Parlamentarische Versammlung des Europarats und der Kongress
der Gemeinden und Regionen Europas haben den Verhaltenskodex für
Wahlen angenommen. Der Verhaltenskodex ist ein leitender Text, der
die Harmonisierung der Wahlnormen fördern und als Referenz
für die Bewertung der Wahlen dienen soll. Er ist sowohl für
die Spezialisten der Wahlen (Mitglieder von Wahlausschüssen,
Akademiker) als auch für Beobachter, Politiker und im weiteren
Sinn, für jeden Wahlbürger bestimmt.
Auf
Antrag der Parlamentarischen Versammlung hat der Rat für demokratische
Wahlen im Jahre 2003 ein Dokument für die Bewertung der Wahlen
angenommen, die den Beobachtern erlaubt, eine bessere Gesamtbeurteilung
der Wahl zu haben.
Praktischerweise bietet er außerdem Fragebögen an, die
für die Beobachter bestimmt sind, um die Bedingungen des Wahlganges
nach und nach, ab der Öffnung des Wahlbüros, während
des Verlaufs des Wahlganges und schließlich bei der Auszählung
der Stimmen zu bewerten.
Angenommen
im Jahre 2001 stellen diese Leitlinien minimale Regeln, die das
Funktionieren dieses Instrumentes in Übereinstimmung mit den
Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten
sollen.
Unter den auserwählten Grundsätzen sind die Einheit der
Form, die Einheit der Materie, die Notwendigkeit für Verfassungsrevisionen
aufgeführt, sowie die Wahrung des internationalen Rechtes und
der satzungsgemäßen Grundsätze des Europarats (Demokratie,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit).
Um
die Wahlfreiheit zu gewährleisten muss die gestellte Frage
klar sein und keine Antwort vorschlagen; die Wähler müssen
eine objektive Information durch die Übermittlung des Textes
und eines erläuternden Berichtes erhalten, die nicht nur den Standpunkt der Behörden,
sondern auch der Opposition vorlegen.
Allgemeiner müssen die Grundsätze des europäischen
Wahlerbes respektiert werden, insbesondere die Gleichheit im Gebrauch
der öffentlichen Werbung, mit Hilfe einer juristischen Kontrolle.
Das
Informationsdokument für Wähler, ebenfalls im Jahre 2003 vom Rat für demokratische
Wahlen angenommen, bietet einen allgemeinen Rahmen
für die Information an, die die Behörden eines Mitgliedstaates
ihren Wählern geben können. Dieses Dokument kann danach
an die besondere Lage jedes Staates angepasst werden.