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Präsentation

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, eine Einrichtung des Europarates und besser bekannt unter dem Namen "Venedig-Kommission" (im Folgenden als "Kommission" bezeichnet), ist im Jahr 1990 kurz nach dem Fall der Berliner Mauer gegründet worden. Sie spielt seither eine führende Rolle, wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen.

Ursprünglich war die Kommission dazu bestimmt, in einer Zeit revolutionärer Umwälzungen bei den dringend Verfassungsreformen gefordert waren, augenblickliche fachliche Hilfe zu leisten; sie hat sich allmählich zu einem international angesehenen und unabhängigen Beratungsorgan im verfassungsrechtlichen Bereich entwickelt. Die Kommission verfolgt daher aufmerksam die ständigen gesellschaftlichen Veränderungen, die in deren Grundregeln nämlich den Verfassungsnormen, ihren Niederschlag finden.

Satzung der Kommission

Die Kommission ist ein erweitertes Abkommen des Europarats, das es den Staaten ermöglicht, die nicht zum Europarat gehören, insbesondere den Staaten mit Beobachterstatus, Vollmitglied der Kommission zu werden. Sie wurde am 10. März 1990 vom Ministerkomitee des Europarates gegründet.

Die Venedig-Kommission setzt sich aus "unabhängigen Sachverständigen" zusammen, ,,die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft internationales Ansehen erworben haben".

Die Kommissionsmitglieder sind vor allem bekannte Persönlichkeiten aus dem universitären Bereich, insbesondere Spezialisten für Verfassungs - oder Völkerrecht, ferner Verfassungsrichter oder Richter an den obersten Gerichten, Mitglieder der nationalen Parlamente und hohe Beamte.
Die Kommissionsmitglieder werden von den Mitgliedstaaten der Kommission, für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Seit Dezember 2009 ist Gianni Buquicchio der Präsident der Kommission.


Mitgliedstaaten

Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind Mitglieder der Venedig-Kommission. Kirgisien trat 2004 bei, Chile 2005, die Republik Korea und Montenegro 2006, Marokko and Algerien 2007 sowie Israel 2008, Peru und Brasilien 2009, Tunesien und Mexiko 2010, Kasachstan 2011. Damit hat die Kommission insgesamt 58 Vollmitglieder. Belarus ist assoziiert, während Argentinien, der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, die USA und Uruguay Beobachterstatus haben. Südafrika und die Palästinensische Nationalbehörde haben einen besonderen Kooperationsstatus, ähnlich dem Beobachterstatus.

Aufgabenbereiche der Kommission

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht lässt sich bei ihrer Arbeit von den drei Grundprinzipien des europäischen Verfassungsrechtserbes leiten, die auch die Grundlage der Tätigkeit des Europarates sind, nämlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Die Kommission befasst sich mit:

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