Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht,
eine Einrichtung des Europarates und besser bekannt unter dem Namen
"Venedig-Kommission" (im Folgenden als "Kommission"
bezeichnet), ist im Jahr 1990 kurz nach dem Fall der Berliner Mauer
gegründet worden. Sie spielt seither eine führende Rolle,
wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen
des europäischen Verfassungsrechtsbestands
entsprechen.
Ursprünglich war die Kommission dazu bestimmt, in einer Zeit
revolutionärer Umwälzungen bei den dringend
Verfassungsreformen
gefordert waren, augenblickliche
fachliche Hilfe zu leisten; sie
hat sich allmählich zu einem international angesehenen und unabhängigen
Beratungsorgan im verfassungsrechtlichen Bereich entwickelt. Die
Kommission verfolgt daher aufmerksam die ständigen
gesellschaftlichen Veränderungen, die in deren
Grundregeln nämlich den Verfassungsnormen, ihren Niederschlag
finden.
Die Kommission ist ein erweitertes Abkommen des Europarats,
das es
den Staaten ermöglicht, die nicht zum Europarat gehören,
insbesondere
den Staaten mit Beobachterstatus, Vollmitglied der Kommission
zu werden. Sie wurde am 10. März 1990 vom Ministerkomitee des
Europarates gegründet.
Die Venedig-Kommission setzt sich aus "unabhängigen Sachverständigen"
zusammen, ,,die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen
oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft
internationales Ansehen erworben haben".
Die Kommissionsmitglieder sind
vor allem
bekannte
Persönlichkeiten aus dem universitären
Bereich, insbesondere Spezialisten für Verfassungs - oder Völkerrecht,
ferner Verfassungsrichter oder Richter an den obersten Gerichten,
Mitglieder der nationalen Parlamente und hohe Beamte.
Die Kommissionsmitglieder werden von den Mitgliedstaaten der Kommission, für eine Amtszeit von vier Jahren
ernannt. Seit Dezember 2009 ist Gianni Buquicchio der Präsident der
Kommission.
Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind
Mitglieder der Venedig-Kommission.
Kirgisien trat 2004 bei, Chile 2005, die
Republik Korea und Montenegro 2006, Marokko and Algerien 2007 sowie
Israel 2008, Peru und Brasilien 2009, Tunesien und Mexiko 2010,
Kasachstan 2011. Damit hat die Kommission insgesamt 58
Vollmitglieder. Belarus ist assoziiert, während Argentinien, der
Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, die USA
und Uruguay Beobachterstatus haben. Südafrika und die
Palästinensische Nationalbehörde haben einen besonderen
Kooperationsstatus, ähnlich dem Beobachterstatus.
Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht
lässt sich bei ihrer Arbeit von den drei Grundprinzipien des
europäischen Verfassungsrechtserbes leiten, die auch die Grundlage
der Tätigkeit des Europarates sind, nämlich Demokratie,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.